» Einführung - Matschnig & Forsthuber OG
Der Begriff „Geistiges Eigentum“ bezeichnet absolute Rechte an immateriellen Gütern, die aus geistigen Aktivitäten resultieren. Beispiele für solche Immaterialgüter sind Erfindungen, literarische Werke, Bilder, Wortmarken, Designs und geographische Herkunftsangaben.